Sachsen-Anhalt startet Stromspeicher-Förderung für Unternehmen

Förderung von Solar Energie- und Stromspeicher für Unternehmen

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Energieministerium launcht "Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER": 22 Millionen Euro für klimaneutrale Wirtschaft

Aus Magdeburg: Deutschland treibt die Energiewende mit Hochdruck voran – weg von fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Öl, hin zu erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne. Eine zentrale Herausforderung dabei: Die fluktuierende Verfügbarkeit dieser grünen Energien. Batteriespeicher bieten hier eine zukunftsweisende Lösung, indem sie erneuerbare Energie effizient puffern. Um die heimische Wirtschaft auf ihrem Weg zur Klimaneutralität tatkräftig zu unterstützen, startet das Energieministerium Sachsen-Anhalt heute das innovative Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER".

Eckpunkte der Förderung

Das Programm, exklusiv für Unternehmen konzipiert, ist mit einem beachtlichen Volumen von 22 Millionen Euro ausgestattet. Die Finanzierung erfolgt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), was die überregionale Bedeutung des Vorhabens unterstreicht. In der ersten Auswahlrunde stehen zunächst 11 Millionen Euro zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können bis zum 29. November 2024 Förderanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) einreichen.

Förderfähige Technologien und Unternehmen

Im Fokus der Förderung stehen Investitionen in:

  • Stationäre, elektrochemische Speicher
  • Mindestkapazität: über 30 Kilowattstunden (kWh)
  • Speicherung von regenerativ erzeugtem Strom
  • Inklusive erforderliches Batteriemanagementsystem
  • Speicher-Wechselrichter

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen aus Sachsen-Anhalt. Die Fördersätze variieren je nach Betriebsgröße:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 50% Förderung
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 40% Förderung
  • Große und öffentlich-rechtliche Antragsteller: bis zu 30% Förderung

Förderumfang und Antragstellung

  • Maximale zuwendungsfähige Gesamtausgaben pro Vorhaben: 200.000 Euro
  • Höchstmöglicher Zuschuss: 100.000 Euro (für kleine Unternehmen)
  • Minimale förderfähige Investitionssumme: 25.000 Euro

Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und den Auswahlkriterien finden Interessenten bei einer Förderberatung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.

Stimmen zum Förderprogramm

Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont die Bedeutung der Initiative: "Unser Ziel ist es, regenerativ erzeugten Strom noch stärker in das Stromsystem zu integrieren und dadurch CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren. Batteriespeicher bieten hier für die heimische Wirtschaft enormes Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und Kosteneinsparung."

IB-Vorstand Marc Melzer ergänzt: "Diese Förderung markiert einen wichtigen Schritt zur Entwicklung und Etablierung intelligenter Energie- und Speichersysteme in Sachsen-Anhalt. Insbesondere stromintensive Unternehmen profitieren von der zusätzlichen Eigenstromversorgung und können ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken."

Ausblick und Chancen

Das Förderprogramm "Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER" positioniert das Bundesland als Vorreiter in der Energiewende. Es schafft nicht nur Anreize für Unternehmen, in zukunftsweisende Technologien zu investieren, sondern trägt auch maßgeblich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Durch die gezielte Förderung von Speichertechnologien ebnet Sachsen-Anhalt den Weg für eine resiliente und nachhaltige Energieinfrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Stromspeicher-Förderung

  1. Wer kann die Förderung beantragen?
    Die Förderung richtet sich ausschließlich an private und öffentliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

  2. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
    Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro für kleine Unternehmen bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 200.000 Euro.

  3. Welche Speichertechnologien werden gefördert?
    Gefördert werden stationäre, elektrochemische Speicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden (kWh) für regenerativ erzeugten Strom.

  4. Bis wann können Anträge gestellt werden?
    In der ersten Auswahlrunde können Anträge bis zum 29. November 2024 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

  5. Wie erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte?
    Die Auswahl erfolgt anhand festgelegter Auswahlkriterien. Details dazu finden Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Für weitere Informationen und Solar Beratung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung.